Durch die Änderung des Landesabgeordnetengesetzes vom 29. Februar 2012 wurden die Entschädigungen für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin rückwirkend vom 01.01.2012 auf 3.369 Euro erhöht.
Nach §2 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätigen Personen beträgt die Entschädigung der Bezirksverordneten ein Zehntel der Entschädigung, die ein Mitglied des Abgeordntenhauses von Berlin erhält; der Betrag ist auf den nächsten durch fünf teilbaren Betrag abzurunden.
Sie erhöht sich somit monatlich um funf Euro und umfasst insoweit: 335 Euro.
Diese Erhöhung haben die Mitglieder der Bezirksverordntenversammlungen berlinweit rückwirkend erhalten.
Meine persönliche Abrechnung:
Grundentschädigung (Differenzbetrag) 01/12 05,00 €
Grundentschädigung (Differenzbetrag) 02/12 05,00 €
Grundentschädigung (Differenzbetrag) 03/12 05,00 €
Grundentschädigung (Differenzbetrag) 04/12 05,00 €