Entschädigung

Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche steuerfreie Grundentschädigung in Höhe von 520€ (Stand: 1. Januar 2014). Aktuell: Durch die Änderung des Landesabgeordnetengesetzes zum 01.01.2014 wurde die Entschädigung der Bezirksverordneten um 175€ auf insgesamt 520,00€ erhöht. Hinzukommen für die Teilnahme an der Plenarsitzung 31€ sowie für jede Ausschussitzung und Fraktionssitzung je 20€. Für ihre Aufwendungen für Fahrgelder erhalten die Bezirksverordneten eine monatliche Entschädigung von 41€. Die Aufwandsentschädigung eines Bezirksverordneten setzt sich dementsprechend aus der Grundentschädigung, den Sitzungsgeldern und der Fahrgeldentschädigung zusammen. Meine persönlichen "Einkünfte" lege ich monatlich auf meiner Internetseite detaliert offen. Die Entschädigung der Bezirksverordneten sind im Bezirksverordnetenentschädigungsgesetz geregelt. Diese Regelungen können Sie hier im Einzelnen nachlesen.

 

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